Wie Sie Abmahnungen infolge einer fehlerhaften Anbieterkennzeichnung vermeiden!
Die Varianten in der Darstellung von „Impressen“ im Web kennen noch immer keine Grenzen: Von V.i.S.d.P. (verantwortlich im Sinne des Presserechts) bis zur Unauffindbarkeit der Anbieterkennzeichnung ist alles vertreten.