Die Konzepter
  • Home
  • PUBLIC RELATIONS
    • KLASSISCHE PR
    • ONLINE-PR & SOCIAL-MEDIA
  • WEBDESIGN & SEO
  • REDAKTION & TEXT
  • KREATION
  • KONTAKT & INFOS
    • REFERENZEN
    • BLOG
    • GLOSSAR
    • KONTAKT
    • IMPRESSUM
    • DATENSCHUTZ
  • Menü Menü
  • Link zu Facebook
  • Link zu Xing
  • Link zu Mail
Recht in der Kommunikation

DSGVO-Studie: 90 % der Betriebe in Deutschland im Rückstand

Beispielbild für Blogbeiträge zum Thema DSGVO

 

Mehrheit deutscher Unternehmen nur unzureichend auf die DSGVO vorbereitet

Viele Firmen und Selbstständige erfüllen die Anforderungen der DSGVO an das E-Mail-Marketing und die Dokumentationspflicht nicht.

Mit dem 25. Mai 2018 greift innerhalb der Europäischen Union ein vereinheitlichter Datenschutz-Standard: Die neue DSGVO wirkt zum genannten Stichtag verbindlich. Betroffen sind alle Unternehmen, die entweder ihren Sitz innerhalb der EU haben oder mit den personenbezogenen Daten von EU-Bürgern hantieren. Um den neuen Anforderungen der DSGVO gerecht zu werden, wurde ihnen eine zweijährige Schonfrist gewährt, die nun allerdings kurz vor dem Aus steht. Doch ist die Mehrheit für den datenschutzrechtlichen Wandel noch nicht ausreichend gerüstet.

Rund 90 % der Unternehmen hinken bei der Umsetzung hinterher

Eine Auswertung des Eco-Verbands der Internetwirtschaft, die dem HORIZONT – Zeitung für Marketing, Werbung und Medien exklusiv zur Verfügung gestellt wurde, zeigt einen gravierenden Rückstand deutscher Betriebe in Sachen DSGVO-Umstrukturierung auf. Rund 90 % hinken bezüglich ihrer datenschutzrechtlichen Umstellungen hinterher – und das, obwohl der Tag X gefährlich nahe liegt.

E-Mail-Marketing: Double-Opt-In-Verfahren ab sofort verpflichtend

Die DSGVO stellt eine ganze Palette an neuen Anforderungen an das E-Mail-Marketing auf. Vor allem im Rahmen des Newsletter-Marketings ist fortan besondere Vorsicht geboten: Erforderlich ist nun die sogenannte Double-Opt-In-Praktik, wonach die Anforderung eines Newsletters bzw. einer Werbemail durch den Betroffenen in zweierlei Schritten erfolgt. Der Statistik des Eco- Verbands der Internetwirtschaft zufolge ist ein belegbares Einverständnis für den Erhalt solcher elektronisch versandten Schreiben nur bei jeder zweiten E-Mail-Adresse gegeben. Bei rund 22 % aller Mail-Adressen, die derartige elektronische Mitteilungen auf regelmäßiger Basis erhalten, ist eine DSGVO-konforme Einwilligung absent. In 47 % dieser Fälle will man sich noch ein adäquates Problemlösungskonzept einfallen lassen. Schafft man dies nicht bis zum 25. Mai 2018, so muss der E-Mail-Versand an die betroffenen Adressen eingestellt werden.

Des Weiteren wird der künftigen unternehmerischen Pflicht zur Dokumentation vielfach nicht genügend Rechnung getragen. Lediglich 6 % der Betriebe erfüllen diesbezüglich die neuen Vorschriften. Hinsichtlich der Verfahren im Rahmen der Auskunftserteilung sowie Berichtigung und Löschung von Daten stehen 29 % der Umfrageteilnehmer im Rückstand. Besser sieht es allerdings in Sachen Datensparsamkeit aus. Diesbezüglich schätzen sich 68 % als DSGVO-konform ein.

Weitere Informationen rund um das Thema „EU-DSGVO“ finden Interessierte auf der Website des Berufsverbands der Rechtsjournalisten e.V. (BDR) unter https://www.datenschutz.org/eu-datenschutzgrundverordnung/.

Um was es bei der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung geht und welche Maßnahmen Sie bis zum Inkrafttreten der Richtlinien ergreifen sollten, erfahren Sie im Blogartikel DSGVO – Stichtag 25. Mai 2018 inkl. E-Book des BDR zum Download und Podcast von Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke.

 

  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 
  • E-Mail 
19. April 2018/von Petra Hettenkofer
https://die-konzepter.de/wp-content/uploads/2019/04/DSGVO-Die-Konzepter-Blog.jpg 500 1000 Petra Hettenkofer https://die-konzepter.de/wp-content/uploads/2022/01/DieKonzepter-Signet-weiss-300x300-1.png Petra Hettenkofer2018-04-19 10:12:372019-05-07 10:22:04DSGVO-Studie: 90 % der Betriebe in Deutschland im Rückstand
Das könnte Dich auch interessieren
Beispielbild für Blogbeiträge Recht in der Kommunikation und Recht im Internet Impressumspflicht für mobile Facebook-Fanpages
Beispielbild für Blogbeiträge von Die Konzepter zu diverse Themen Wie und womit geht Deutsch­land ins Netz?
Beispielbild für Blogbeiträge zum Thema PR Public Relations Klassische PR Medienarbeit Public Relations – ihre Handlungs­felder & Instru­mente
Beispielbild für Blogbeiträge zum Thema WordPress Webdesign Internet SEO Wenn Google es zu gut mit Ihnen meint!
Beispielbild für Blogbeiträge zum Thema Grafikdesign Flyer Geschäftsausstattung Events Double Opt-In-Bestätigung ist unerwünschte Werbung
Beispielbild für Blogbeiträge zum Thema Grafikdesign Flyer Geschäftsausstattung Events Wie Sie die Lade­geschwin­digkeit Ihrer Website erhöhen

POST CONTENT

Zurück zur Blog-Übersicht

KATEGORIEN

Agentur-Nachrichten

Public Relations

Social Media

Recht in der Kommunikation

Webdesign & SEO

Text & Redaktion

THEMEN

Aktuelles Datenschutz Grafikdesign Internet Internetnutzung Internetrecht Kommunikation Konzeption Online-Marketing Online-PR Preisverleihung Public Relations Recht in der Kommunikation Redaktion & Text SEO Redaktion Sicherheit im Internet Social Media Suchmaschinenoptimierung (SEO) Webdesign Webdesign für Ferienwohnungen Website Website Handwerker WordPress

PORTFOLIO

  • Public Relations
  • Klassische Public Relations
  • Online-PR & Social Media
  • Webdesign & SEO
  • Redaktion & Text
  • Grafikdesign & Events
© Copyright Die Konzepter 2026 | Petra Hettenkofer
  • Link zu Facebook
  • Link zu Xing
  • Link zu Mail
  • Home
  • IMPRESSUM
  • DATENSCHUTZ
  • Cookie-Richtlinie (EU)
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen
Cookie-Hinweis
Um Ihnen ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, jedoch ausschließlich funktionale Cookies und keine Dienste Dritter.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes wie den einer Sicherheitssoftware oder einer Info-Box zu ermöglichen, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz, durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden (betrifft alleine die Info-Box).
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
  • Optionen verwalten
  • Dienste verwalten
  • Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten
  • Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
  • {title}
  • {title}
  • {title}