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Recht in der Kommunikation, Social Media

Impressumspflicht für mobile Facebook-Fanpages

Beispielbild für Blogbeiträge Recht in der Kommunikation und Recht im Internet

Die unendliche Geschichte zum Thema Impressumspflicht auf Facebook schreibt ein neues Kapitel.
Aber dazu später!

Zunächst eine kurze Zusammenfassung der Gesetzeslage (die ausführlichen Angaben und den Link zu einem Infoblatt des Justizministerium findet sich unter dem Blogbeitrag „Impressumspflicht: Wildwuchs in Web“ vom 13. November 2012):

Nach Paragraf 5 des Telemediengesetzes (kurz: § 5 TMG) ist jeder Betreiber einer kommerziellen Website dazu verpflichtet, sein Online-Angebot mit einer Reihe von Angaben zu kennzeichnen. Da die zu geschäftlichen Zwecken genutzten Social Media-Auftritte ebenfalls unter diese Bestimmung fallen, unterliegen auch diese der Notwendigkeit.

Dabei gilt: Die Anbieterkennzeichnung, also das Impressum, muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein.

Das Problem: Soziale Medien halten eine entsprechende Rubrik nicht vor.
Somit habe ich Kunden für deren Facebook-Auftritt bislang empfohlen, in die Info-Rubrik im Feld „kurze Beschreibung“ die URL der Impressumsseite des firmeneigenen Webauftritts mit dem Hinweis „Impressum“ gut sichtbar einzufügen. Aber Vorsicht: Voraussetzung für die rechtliche Stichhaltigkeit dieses kleinen Tricks ist, dass der Betreiber der Website und der Fanpage auf Facebook ein und dieselbe Person sind!

Dieser Ratschlag gilt nach wie vor.
Aber: Facebook hat jüngst das Layout der Seitenansicht für mobile Devices, also für Smartphones und Tablets, geändert und nun erscheint der Hinweis resp. der Link zur Impressumsseite auf der Homepage eines Seitenbetreibers in der mobilen Ansicht nicht mehr.

Doch auch hier gibt es Abhilfe: Rechtsanwalt Schwenke aus Berlin empfiehlt auf allfabook.de, in der Info-Rubrik auch das Textfeld „Beschreibung“ mit dem Hinweis „Zum Impressum“ und mit den genauen Daten zu bestücken – ebenso ausführlich wie auf der Website. In der mobilen Ansicht von Fanpages wird nämlich der erste Satz des Feldes der ausführlichen Beschreibung und nicht das der kurzen Beschreibung abgebildet.

Verwirrend? Zugegeben, aber hier ein Blick auf einen Ausschnitt des Info-Bereiches der Fanpage von Die Konzepter Kommunikation.Kreation mit eben diesen Anpassungen:

Mein Appell: Nehmen Sie sich die wenigen Minuten Zeit, die Sie zur Anpassung Ihrer Fanpage auf Facebook benötigen. Die kurze Mühe kann letztendlich Geld sparen und – ein nicht ganz zu unterschätzender Faktor für die nahe Zukunft – Sie bleiben in Übung!
 

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2. Mai 2013/von Petra Hettenkofer
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