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Recht in der Kommunikation, Social Media

Impressumsfeld auf Facebook

Beispielbild für Blogbeiträge Recht in der Kommunikation und Recht im Internet

 

Jüngstes Facebook Design-Update beinhaltet Impressumsfeld auf Fanpages

Man soll ja den Glauben an Wunder niemals aufgeben. Zumal, wenn man gerade ein solches auf Facebook hat erleben dürfen. Denn endlich, nach rund sechs Jahren stetigen Bemühens, haben Zuckerberg und Co. ein Einsehen und schenken der deutschen Community ein Feld für den Eintrag eines Impressums.

Vorbei das ständige Nacharbeiten bei Kunden und auf der eigenen Seite, wenn Facebook mal wieder das Design geändert oder sich für die mobile Ansicht herausgeputzt hat. Im Land der gesetzlichen Impressumspflicht eine Erlösung für alle Beteiligten!

Zu finden ist der neue Link zum Impressumsfeld in der linken Timeline-Spalte:

Das Einpflegen eines rechtssicheren Impressums – hierzu bitte auch den Blogartikel „Impressumspflicht: Wildwuchs im Web“ beachten – erfolgt über den Info-Bereich der Fanpage. Einfach diese öffnen, im Feld „Impressum“ auf „Bearbeiten“ klicken, die Angaben einfügen und sichern. Fertig!

Der Besucher des Facebook-Profils sieht das Impressum dann in der stationären Ansicht wie folgt:

Um der Impressumspflicht zu genügen, könnte man auch, wie zuvor praktiziert, nur einen Link zum Impressum der eigenen Website einfügen. Denn nach Paragraf 5 des Telemediengesetzes muss das Impressum lediglich in maximal zwei Schritten für den Seitenbesucher erreichbar sein.

Aber Vorsicht: Der Link „Impressum“ ist in der mobilen Ansicht der Fanpage leider nicht sichtbar. Hier würde ich empfehlen, der Anleitung im Blogartikel „Facebook oder die unendliche Geschichte“ zu folgen. Denn nach wie vor gilt: Besser ein Hinweis auf ein rechtssicheres Impressum zu viel als zu wenig. Auf Facebook kann Nachlässigkeit in dieser Hinsicht nämlich teuer werden!

 

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31. März 2014/von Petra Hettenkofer
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