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Wenn das Impressum alles überstrahlt

Beispielbild für Blogbeiträge Recht in der Kommunikation und Recht im Internet

 

Kurioses Urteil zu Position und Größe des Impressumslinks auf Xing

Es gab mal wieder ein Urteil. Ja, richtig geraten, es ging um das Impressum. Dieses Mal jedoch nicht auf Facebook – das Portal hat ja inzwischen sogar für mobile Devices nachgezogen und seinen Info-Bereich an die hiesige Impressumspflicht für Unternehmen und Selbstständige angepasst. Nein, dieses Mal stand das Impressumsfeld auf Xing zur Debatte.

LG Stuttgart: Link zum Impressum zu klein und zu weit unten

„Auf Xing?“ War mein erster Gedanke. „Das kann gar nicht sein, denn das SoM-Portal war bislang immer vorbildlich, was die Betreiber-Kennzeichnung betrifft.“
Kann doch sein, denn nach einem Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 27.06.2014 (Az.: 11 O 51/14) halten die Xing Impressen den rechtlichen Anfoderungen nicht stand. Begründung: Der Hinweis resp. Link sei zu klein, optisch nur schwer wahrnehmbar und befände sich in einem Bereich, der nur durch Scrollen erreichbar wäre.

Bei allen Usern, die das Internet nicht unbedingt als „Neuland“ betiteln würden, ruft ein solches Urteil natürlich Unverständnis hervor. Denn was interessiert bei einer Website vor allem? Natürlich NICHT in erster Linie das Impressum! Meiner Ansicht nach ist dieses durchaus gut am Ende einer Seite aufgehoben. So auch in Xing!

Was also tun, um nicht auch zu den Unglücklichen zu gehören, denen inzwischen Abmahnungen ins Haus geflattert sind?

Tipp: Impressumslink groß und in den Head einer jeden Präsenz im Web

Rechtsanwalt Thomas Schwenke empfiehlt, den Link zum Impressum der eigenen Website in die Profilbeschreibung des Xing-Auftritts, Bereich Zitat, einzutragen. Der Vorteil: Hier kann er auch von Personen, die nicht auf Xing eingeloggt sind bzw. keine Xing-Mitglieder sind, gelesen werden. Man könnte nun fragen, was diese Personen für ein Interesse am Impressum haben sollten, wenn sie ohnehin kaum etwas über die dargestellte Person erfahren können. Aber weiterführende Fragen sind in diesem Fall Zeit- und Ressourcenverschwendung. Xing hat übrigens inzwischen reagiert und versichert, künftig den Anforderungen des LG Stuttgart genüge zu tun.

Bleibt nun noch ein Aspekt: Wie verhält es sich mit der Website von Unternehmen und Selbstständigen? Schließlich befindet sich auch da der Link zum Impressum zumeist im Footer. Ich würde empfehlen, diesen in der nächsten Zeit gut sichtbar in die oberste Menüleiste, in das „Main Menu“, einzubauen. Diese Position dürfte prominent genug sein – für alle Neuland-User und für das LG Stuttgart!

Hoffen wir, dass die Farce bald ein Ende hat und die Gruppe der DAUs einen natürlichen Schwund erlebt.