Das Recht am eigenen Bild gilt auch in der Ferienzeit!
Der Urlaub ist die schönste Zeit des Jahres und die vielen neuen Erlebnisse wollen in Bildern festgehalten werden. Doch die Daheimgebliebenen sollen sich ebenfalls freuen dürfen. Was liegt somit näher, als die schönen Motive von fröhlichen Menschen über Facebook und Co. zu verbreiten?
Allerdings kann hierbei ein allzu sorgloses Vorgehen mit einer hohen Geldstrafe oder sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden.