Beispielbild für Blogbeiträge Recht in der Kommunikation und Recht im Internet

 

Das Recht am eigenen Bild gilt auch in der Ferienzeit!

Der Urlaub ist die schönste Zeit des Jahres und die vielen neuen Erlebnisse wollen in Bildern festgehalten werden. Doch die Daheimgebliebenen sollen sich ebenfalls freuen dürfen. Was liegt somit näher, als die schönen Motive von fröhlichen Menschen über Facebook und Co. zu verbreiten?

Allerdings kann hierbei ein allzu sorgloses Vorgehen mit einer hohen Geldstrafe oder sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden.

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Beispielbild für Blogbeiträge Recht in der Kommunikation und Recht im Internet

 

Kurioses Urteil zu Position und Größe des Impressumslinks auf Xing

Es gab mal wieder ein Urteil. Ja, richtig geraten, es ging um das Impressum. Dieses Mal jedoch nicht auf Facebook – das Portal hat ja inzwischen sogar für mobile Devices nachgezogen und seinen Info-Bereich an die hiesige Impressumspflicht für Unternehmen und Selbstständige angepasst. Nein, dieses Mal stand das Impressumsfeld auf Xing zur Debatte.

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Beispielbild für Blogbeiträge Recht in der Kommunikation und Recht im Internet

 

Jüngstes Facebook Design-Update beinhaltet Impressumsfeld auf Fanpages

Man soll ja den Glauben an Wunder niemals aufgeben. Zumal, wenn man gerade ein solches auf Facebook hat erleben dürfen. Denn endlich, nach rund sechs Jahren stetigen Bemühens, haben Zuckerberg und Co. ein Einsehen und schenken der deutschen Community ein Feld für den Eintrag eines Impressums.

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Beispielbild für Blogbeiträge Recht in der Kommunikation und Recht im Internet

Die unendliche Geschichte zum Thema Impressumspflicht auf Facebook schreibt ein neues Kapitel.
Aber dazu später!

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Beispielbild für Blogbeiträge zum Thema Grafikdesign Flyer Geschäftsausstattung Events

 

Ein Urteil des OLG-München, das die Bestätigungsmail im Double Opt-In-Verfahren als Spam abqualifiziert, wirft Fragen auf.

Gerne hätte ich einmal einen Beitrag zu einem anderen Themenkreis verfasst, aber die Meldung über ein Urteil des Oberlandesgerichts München (Urteil vom 27.9.12 -Az.: 29 U 1682/12) hat die Marketing- und PR-Welt heute aufgeschreckt – und damit natürlich auch mich. Demnach stellt die Bestätigungsmail, die im Rahmen des allgemein akzeptierten und weit verbreiteten Verfahrens des Double Opt-In versendet wird, unerwünschte Werbung dar.

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