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Ein Urteil des OLG-München, das die Bestätigungsmail im Double Opt-In-Verfahren als Spam abqualifiziert, wirft Fragen auf.

Gerne hätte ich einmal einen Beitrag zu einem anderen Themenkreis verfasst, aber die Meldung über ein Urteil des Oberlandesgerichts München (Urteil vom 27.9.12 -Az.: 29 U 1682/12) hat die Marketing- und PR-Welt heute aufgeschreckt – und damit natürlich auch mich. Demnach stellt die Bestätigungsmail, die im Rahmen des allgemein akzeptierten und weit verbreiteten Verfahrens des Double Opt-In versendet wird, unerwünschte Werbung dar.

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